erfahren sie, was der vereinsvorstand bei der kassenprüfung beachten und vorbereiten muss, um eine reibungslose und transparente prüfung sicherzustellen.

Kassenprüfung bei Vereinen: was der Vorstand vorbereiten muss

  • Kassenprüfung ist meist Satzungsrecht, dennoch stützt sie die Rechenschaftspflicht des Vorstands nach § 259 BGB.
  • Die Prüfer kontrollieren Buchführung, Belege, Kontoauszüge, Kassenbestand und Satzungskonformität, jedoch keine „politische“ Sinnfrage einzelner Ausgaben.
  • Gute Vorbereitung heißt: Unterlagen vollständig, logisch sortiert, digital auffindbar; folglich sinkt die Prüfzeit deutlich.
  • Der Finanzbericht (vom Kassenwart) und der Prüfbericht (von den Prüfern) sind getrennte Dokumente, dennoch müssen sie zusammenpassen.
  • Bei Beanstandungen zählt saubere Dokumentation: erst intern klären, dann transparent berichten; außerdem kann die Entlastung differenziert empfohlen werden.
  • Mit der Entlastung entsteht Rechtssicherheit; ohne Entlastung bleiben mögliche Ansprüche im Raum, deshalb sollte der Ablauf professionell geplant werden.

Wenn in einem Verein die Mitgliederversammlung näher rückt, steigen oft gleichzeitig Erwartungsdruck und Nervosität. Denn nun entscheidet sich, ob die Arbeit des Vorstands als sauber, nachvollziehbar und satzungsgemäß gilt. Die Kassenprüfung ist dabei weniger ein Misstrauensvotum als ein sportlicher Fair-Play-Check: Stimmen Zahlen, Belege und Kontostände, dann wächst das Vertrauen der Mitglieder. Dennoch kippt die Stimmung schnell, wenn Unterlagen fehlen oder Antworten ausweichen. Genau deshalb lohnt eine strukturierte Vorbereitung, die nicht erst am Prüfungsabend beginnt, sondern bereits im Laufe des Jahres die richtige Ordnung schafft.

In der Praxis zeigt sich immer wieder ein ähnliches Bild: Zwei gewählte Prüfer treffen auf einen Kassenwart, der zwischen Spielbetrieb, Trainingszeiten und Ehrenamt den Papierkram „irgendwie“ erledigt hat. Sobald dann Kassenbuch, Kontoauszüge und Belegordner nicht zueinanderfinden, wird aus einer routinierten Rechnungsprüfung ein Marathon. Umgekehrt kann ein gut vorbereiteter Jahresabschluss die Prüfung in wenigen Stunden ermöglichen. Wer als Vorstand die Spielregeln kennt, kann deshalb nicht nur Konflikte vermeiden, sondern auch echte Transparenz herstellen.

Kassenprüfung im Verein verstehen: Zweck, Satzung und Verantwortung des Vorstands

Die Kassenprüfung wird im Vereinsalltag oft „Kassenkontrolle“ genannt, obwohl es selten nur um die Barkasse geht. Vielmehr prüfen die Kassenprüfer die gesamte Finanzverwaltung: Buchungen, Belege, Kontobewegungen, Beitragseingänge, Spenden und die Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben. Dadurch entsteht ein belastbares Bild, ob die Buchführung rechnerisch korrekt ist und ob Mittel im Sinne der Satzung verwendet wurden. Gleichzeitig wird klar, wo Abläufe verbessert werden können, ohne sofort Schuldfragen zu stellen.

Rechtlich ist wichtig: Für den typischen eingetragenen Verein gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, jährlich eine Prüfung durchzuführen. Dennoch schreiben die meisten Satzungen die Rechnungsprüfung verbindlich vor. Sobald eine Satzungsregel existiert, muss sie eingehalten werden, sonst drohen Anfechtungen von Beschlüssen. Außerdem ist der Vorstand unabhängig davon zur Rechenschaft verpflichtet, denn § 259 BGB verlangt eine nachvollziehbare Rechnunglegung. Folglich sind Prüfer ein Kontrollinstrument der Mitgliederversammlung, nicht ein „Gegenvorstand“.

Was Kassenprüfer prüfen dürfen – und was bewusst nicht

Typisch ist eine formale und rechnerische Kontrolle: Passt der Kassenbestand zum Kassenbuch? Stimmen Kontoauszüge und Buchungen? Gibt es zu jeder Zahlung einen Beleg, und ist er plausibel zugeordnet? Außerdem wird geprüft, ob Beitragseinnahmen vollständig erfasst sind und ob offene Forderungen dokumentiert wurden. Dadurch entsteht Nachvollziehbarkeit, die auch bei späteren Rückfragen trägt.

Nicht Gegenstand der Prüfung ist hingegen die politische Bewertung: War der neue Trikotsatz „zu teuer“? Hätte das Sommerfest „anders“ geplant werden sollen? Solche Fragen gehören in die Debatte der Mitglieder, nicht in den Prüfvermerk. Dennoch kann der Prüfbericht Hinweise geben, wenn Beschlüsse fehlen oder Zuständigkeiten unklar sind. Genau dort beginnt gute Vereinsführung: Nicht alles ist verboten, aber vieles sollte sauber entschieden und dokumentiert werden.

Beispiel aus dem Vereinsalltag: „SV Hafenblick“ als roter Faden

Beim fiktiven „SV Hafenblick“ wurde die Prüfung im Vorjahr zur Geduldsprobe, weil ein Schuhkarton voller Quittungen auf dem Tisch landete. Deshalb vereinbarte der Vorstand diesmal klare Regeln: Jede Ausgabe braucht zeitnah einen Beleg, jede Buchung eine Kategorie, und jede größere Anschaffung einen dokumentierten Beschluss. Außerdem wurde festgelegt, dass die Prüfer zwei bis drei Wochen vor der Versammlung Zugriff auf eine digitale Belegablage erhalten. Dadurch änderte sich der Ton: Statt Misstrauen stand Prozessqualität im Mittelpunkt. Ein Verein merkt schnell, wie stark Ordnung auch die Kultur verbessert.

Wer diesen Zweck verstanden hat, kann die Vorbereitung nicht als lästige Pflicht sehen, sondern als Chance, die eigene Arbeit zu schützen. Denn am Ende soll die Prüfung nicht „Fehler finden“, sondern Verlässlichkeit belegen.

Unterlagen und Struktur: Was der Vorstand für Buchführung, Finanzbericht und Jahresabschluss bereitstellen muss

Der größte Hebel für eine ruhige Kassenprüfung liegt in der Unterlagenqualität. Prüfer brauchen Material, das vollständig und logisch ist, sonst entstehen Rückfragen, die vermeidbar wären. Deshalb sollte der Vorstand früh definieren, wer welche Dokumente liefert und in welcher Form. Außerdem lohnt eine klare Trennung: Operative Buchhaltung ist das eine, der Finanzbericht für die Mitgliederversammlung das andere. Beide müssen konsistent sein, dennoch erfüllen sie unterschiedliche Aufgaben.

Für die Prüfung sind typischerweise erforderlich: Kassenbuch oder Buchhaltungsjournal, Kontoauszüge aller Konten, Belege zu Einnahmen und Ausgaben, eine Beitragsübersicht inklusive offener Posten, sowie Beschlüsse, die Ausgaben auslösen. Bei Vereinen mit Barkasse ist ein dokumentierter Kassensturz entscheidend. Gerade hier passieren Fehler, weil Bargeld „nebenbei“ verwaltet wird. Folglich sollte die Barkasse nur dort genutzt werden, wo sie wirklich nötig ist, und ansonsten über das Vereinskonto laufen.

Finanzbericht versus Prüfbericht: Zwei Dokumente, zwei Blickwinkel

Der Finanzbericht ist die Darstellung des Kassenwarts: Einnahmen, Ausgaben, Salden, oft ergänzt um Erläuterungen zu größeren Posten. Er richtet sich an die Mitglieder, die verstehen wollen, wie der Verein wirtschaftet. Der Prüfbericht hingegen dokumentiert, was die Prüfer kontrolliert haben und welche Feststellungen sich ergeben. Beide Texte werden in der Versammlung vorgestellt, jedoch dürfen sie nicht verwechselt werden. Wenn im Finanzbericht beispielsweise eine Spende als Einnahme erscheint, muss sie in den Kontoauszügen und der Belegablage wiederzufinden sein.

Ein bewährter Ansatz ist eine „Beleglogik“: Jede Buchung erhält eine eindeutige Belegnummer, und die Nummer taucht auf dem Beleg, im Kassenbuch und im digitalen Scan auf. Dadurch können Prüfer schnell springen, statt zu suchen. Außerdem sinkt das Risiko, dass Belege doppelt oder gar nicht erfasst werden. Wer schon einmal 30 Tankquittungen ohne Datum sortiert hat, weiß, wie schnell sonst Chaos entsteht.

Praktische Checkliste für den Vorstand: Ordnung, Zugriff, Nachweise

Damit die Vorbereitung nicht im Tagesgeschäft untergeht, hilft eine klare Routine. Sie muss nicht bürokratisch sein, jedoch konsequent. Besonders wirksam ist ein fester Monatsabschluss: Kontoauszüge ablegen, Belege prüfen, offene Posten aktualisieren, größere Abweichungen erklären. So wird der Jahresabschluss nicht zum Kraftakt, sondern zur letzten Etappe eines trainierten Prozesses.

  • Kassenbuch bzw. Journal für den Prüfzeitraum abschließen und auf Vollständigkeit prüfen.
  • Kontoauszüge aller Konten als PDF oder Ausdruck bereitstellen, zudem die Kontenliste aktualisieren.
  • Belege chronologisch ordnen und eindeutig nummerieren; außerdem digitale Scans mit gleicher Nummer ablegen.
  • Beitragsübersicht erstellen: Sollstellungen, Zahlungseingänge, Mahnstufen, offene Forderungen.
  • Beschlüsse zu größeren Ausgaben sammeln, z.B. Protokollauszüge oder Vorstandsbeschlüsse.
  • Kassenbestand der Barkasse zählen und dokumentieren, falls Bargeld geführt wird.
  • Vermögensübersicht pflegen: Rücklagen, Festgelder, Inventar/Anlagen, offene Verbindlichkeiten.

Wer diese Punkte erfüllt, verschafft Prüfern eine faire Arbeitsgrundlage. Gleichzeitig schützt sich der Vorstand, weil Entscheidungen nachvollziehbar bleiben. Damit ist der Übergang zum Ablauf der Prüfung logisch: Gute Unterlagen ermöglichen eine saubere Dramaturgie des Prüftermins.

Ablauf der Kassenprüfung planen: Termine, Stichproben, Kassensturz und Gesprächskultur

Eine Prüfung scheitert selten an Mathematik, sondern an Timing und Kommunikation. Deshalb sollte der Vorstand den Ablauf wie ein Spieltag organisieren: Termin früh festlegen, Rollen klären, Material bereitstellen, Fragen zulassen. Üblich ist eine Prüfung kurz vor der Mitgliederversammlung, allerdings braucht es Puffer. Denn wenn Beanstandungen auftauchen, müssen sie nachvollzogen und gegebenenfalls korrigiert werden. Daher sind zwei bis vier Wochen Vorlauf in vielen Vereinen ein praktikabler Standard.

Die eigentliche Prüfung folgt dann einem klaren Muster: Anfangsbestände prüfen, Stichproben ziehen, Konten abgleichen, Barkasse zählen, offene Posten sichten, Ergebnis dokumentieren. Dabei ist die Stichprobe kein „Trick“, sondern gängige Praxis. Entscheidend ist, dass sie repräsentativ ist und verschiedene Monate sowie Kategorien abdeckt. Bei Auffälligkeiten wird vertieft geprüft, weil sonst ein schiefes Bild entstehen kann. So bleibt die Rechnungsprüfung effizient und trotzdem aussagekräftig.

Stichprobe richtig wählen: groß, ungewöhnlich, risikoreich

Viele Prüfer starten mit den größten Posten: Miete, Trainerhonorare, Anschaffungen, Veranstaltungen. Das ist sinnvoll, weil dort die Risiken höher sind. Außerdem werden gern „untypische“ Buchungen geprüft, etwa Rückerstattungen, Barzahlungen oder Sammelbelege. Dadurch lassen sich Systemfehler erkennen, etwa falsche Kontierungen oder fehlende Freigaben. Wer als Vorstand diese Logik kennt, kann schon im Vorfeld prüfen, ob bei solchen Buchungen die Dokumentation sitzt.

Beim „SV Hafenblick“ wurden beispielsweise die Einnahmen des Vereinsfests genauer angesehen. Denn dort treffen Barumsätze, Einkaufsbelege und Helferlisten aufeinander. Sobald dann Einzahlungen nicht zeitnah auf das Konto gelangen, entstehen Rückfragen. Daher half eine simple Regel: Barumsätze werden am Folgetag eingezahlt und als Sammelposten mit Zählprotokoll belegt. Das klingt banal, verhindert jedoch Streit, weil Zahlen dann prüfbar bleiben.

Kassensturz und Saldenabgleich: der Moment der Wahrheit

Wenn eine Barkasse geführt wird, ist der Kassensturz zentral. Dabei wird gezählt, wie viel Bargeld tatsächlich vorhanden ist, und das Ergebnis wird mit dem Sollbestand im Kassenbuch verglichen. Jede Differenz muss erklärt und dokumentiert werden, auch wenn es nur Centbeträge sind. Gerade kleine Abweichungen wirken sonst wie ein „schleichendes Leck“. Folglich sollte die Barkasse regelmäßig abgestimmt werden, nicht erst am Jahresende.

Der Saldenabgleich funktioniert ähnlich: Der Endsaldo im Kassenbuch muss zum Kontoauszug passen. Außerdem muss der Anfangsbestand des neuen Jahres dem Endbestand des Vorjahres entsprechen. Diese Stelle ist ein häufiger Fehler, weil beim Jahreswechsel Buchungen „nachgetragen“ werden. Deshalb sollte der Jahresabschluss wirklich abgeschlossen sein, bevor die Prüfer starten. Ordnung schafft hier Frieden.

Ein gut geführtes Prüfgespräch ist dabei mehr als Technik. Prüfer dürfen kritisch sein, jedoch hilft ein sachlicher Ton. Wer als Vorstand Fragen offen beantwortet, zeigt Transparenz und reduziert Interpretationsspielräume. Damit ist der Weg frei für das nächste Thema: Wie werden Ergebnisse sauber berichtet, und wie funktioniert Entlastung rechtssicher?

Prüfbericht, Beanstandungen und Entlastung: Wie der Vorstand rechtssicher reagiert

Am Ende zählt, was schriftlich festgehalten wird. Der Prüfbericht ist das Dokument, das die Mitgliederversammlung braucht, um über die Entlastung zu entscheiden. Deshalb sollte er klar beschreiben, welche Unterlagen eingesehen wurden, welche Methoden genutzt wurden und welche Feststellungen sich ergeben haben. Eine pauschale Aussage wie „alles war in Ordnung“ wirkt schwach, weil sie keine Prüftiefe erkennen lässt. Besser ist eine knappe, aber konkrete Darstellung der geprüften Bereiche: Konten, Belege, Beitragsliste, Barkasse und größere Beschlüsse.

Für den Vorstand ist wichtig: Beanstandungen sind nicht automatisch ein Skandal. Oft handelt es sich um Formfehler, etwa fehlende Belegnummern oder verspätet abgelegte Quittungen. Dennoch sollten solche Punkte ernst genommen werden, weil sie die Nachvollziehbarkeit schwächen. Außerdem können wiederkehrende Formfehler später als Organisationsmangel ausgelegt werden. Daher lohnt es, nach der Prüfung sofort Maßnahmen zu vereinbaren: Wer verbessert was bis wann, und wie wird das dokumentiert?

Teil-Entlastung und klare Formulierungen: Konflikte entschärfen

Manche Vereine kennen nur „Entlastung ja oder nein“. In der Praxis kann jedoch differenziert gearbeitet werden, wenn Satzung und Versammlung das zulassen. Prüfer können etwa empfehlen, den Vorstand grundsätzlich zu entlasten, aber bestimmte Punkte zur Nacharbeitung festzuhalten. Dadurch wird Verantwortung sichtbar, ohne alles zu blockieren. Gleichzeitig bleibt der Druck, offene Fragen wirklich zu klären. Ein sauberer Beschluss im Protokoll ist dafür entscheidend.

Auch die Abstimmung selbst muss korrekt laufen: Betroffene Vorstandsmitglieder dürfen bei ihrer eigenen Entlastung nicht mitstimmen (§ 34 BGB). Dieser Punkt wird im Vereinsleben gern vergessen, kann jedoch Beschlüsse angreifbar machen. Deshalb sollte die Versammlungsleitung den Ablauf vorher planen: Wer zählt Stimmen, wer protokolliert, und wie wird das Ergebnis exakt formuliert? Je klarer hier gearbeitet wird, desto weniger Raum bleibt für spätere Diskussionen.

Typische Fehlerbilder und ihre Folgen für Transparenz

Ein Klassiker sind fehlende Belege. Wenn Ausgaben ohne Quittung gebucht werden, ist das nicht nur „unschön“, sondern zerstört die Prüfbarkeit. Ebenso problematisch ist ein nicht stimmender Anfangsbestand, weil damit die gesamte Kette wackelt. Außerdem führt die Vermischung von Tätigkeitsbereichen schnell zu steuerlichen und organisatorischen Risiken, besonders rund um Feste, Sponsoring oder Verkauf. Selbst wenn Prüfer keine Steuerprüfung machen, erkennen sie solche Muster oft. Folglich sollte der Vorstand hier früh Ordnung schaffen, bevor externe Stellen Fragen stellen.

Thema Woran Prüfer es erkennen Was der Vorstand vorab tun kann
Fehlender Beleg Buchung ohne Quittung, unklare Gegenpartei „Ohne Beleg keine Erstattung“, Scanpflicht, Belegnummern
Anfangsbestand stimmt nicht Vorjahres-Endsaldo ≠ aktueller Startsaldo Jahreswechsel sauber abschließen, Nachbuchungen dokumentieren
Kassenbestand Barkasse weicht ab Kassensturz zeigt Differenz Regelmäßige Abstimmung, Zählprotokoll, Barprozesse reduzieren
Unklare Beschlusslage Große Ausgabe ohne Protokollverweis Beschlüsse sammeln, Ausgabenfreigaben regeln
Zu wenig Transparenz bei Veranstaltungen Sammelumsätze ohne Zählprotokoll, Belege verstreut Event-Kasse mit Zählblatt, zeitnahe Einzahlung, klare Zuordnung

Wenn der Prüfbericht steht, folgt der nächste Schritt fast automatisch: Er muss in der Versammlung verständlich vorgetragen werden. Genau dort zeigt sich, ob die Vorbereitung professionell war. Und danach drängt sich eine praktische Frage auf: Welche Werkzeuge und Routinen helfen, damit die nächste Prüfung noch ruhiger wird?

Werkzeuge, Routinen und Rollen: So wird die Vorbereitung zur dauerhaften Vereinskompetenz

Gute Vorbereitung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein System. Deshalb lohnt es, Rollen zu schärfen: Der Vorstand setzt Regeln, der Kassenwart setzt sie operativ um, und die Prüfer geben Rückmeldung. Außerdem profitieren Vereine davon, wenn Wissen nicht an einer Person hängt. Denn sobald jemand ausfällt, droht sonst ein „Black Box“-Effekt. Folglich sollten Zugänge, Ablagen und Prozesse so gestaltet sein, dass ein Wechsel möglich bleibt, ohne dass Informationen verschwinden.

In vielen Vereinen hat sich seit der flächendeckenderen Digitalisierung der Verwaltungsarbeit ein hybrider Standard etabliert: Belege werden digital erfasst, dennoch werden Kernunterlagen für die Versammlung in Papierform bereitgehalten. Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit: Ein Beleg muss auffindbar sein, eine Buchung muss erklärbar sein, und ein Jahresabschluss muss logisch schließen. Gerade bei ehrenamtlicher Arbeit reduziert das Stress, weil Sucherei der größte Zeitfresser ist.

Digitale Ordnung: Von der Belegablage bis zum Export für Prüfer

Ein funktionierendes Setup besteht häufig aus drei Bausteinen: erstens eine zentrale Belegablage (Cloud oder Vereinslaufwerk) mit klarer Ordnerstruktur, zweitens eine Buchhaltungs- oder Vereinssoftware, die Buchungen kategorisiert und Berichte erzeugt, und drittens ein klarer Exportweg für Prüfer. Dadurch können Prüfer mit Leserechten arbeiten, ohne dass Daten unkontrolliert verteilt werden. Gleichzeitig bleibt der Datenschutz beherrschbar, was bei Mitgliederlisten besonders relevant ist.

Beim „SV Hafenblick“ führte die Umstellung auf digitale Belege zu einer spürbaren Entlastung. Denn Rückfragen ließen sich im Termin direkt klären: Beleg öffnen, Buchung zeigen, Kontoauszug verknüpfen. Außerdem konnten die Prüfer vorab eine Liste der Stichproben schicken, damit der Kassenwart gezielt vorbereitet ist. So wurde die Prüfung nicht „weicher“, sondern effizienter. Das Ergebnis: mehr Transparenz bei weniger Reibung.

Zeitplan im Jahreslauf: Kleine Schritte statt Jahresendspurt

Viele Vereinsprüfungen ballen sich vor der Frühjahrsversammlung. Daher ist es sinnvoll, bereits im Januar den Vorjahreszeitraum formal abzuschließen: letzte Kontoauszüge ablegen, offene Posten prüfen, Inventar aktualisieren, Rücklagen dokumentieren. Im Februar kann dann der Finanzbericht entstehen, während die Prüfer ihren Termin festlegen. Wer so vorgeht, hat im März genug Luft, um Beanstandungen zu beheben. Damit wird die Mitgliederversammlung wieder das, was sie sein sollte: ein Ort für Entscheidungen, nicht für hektische Fehlersuche.

Auch ohne Hightech bleibt der Kern gleich: klare Regeln, saubere Nachweise und ein respektvoller Umgang miteinander. Wenn diese drei Elemente stehen, wird die nächste Kassenprüfung eher ein Routinecheck als ein Nervenspiel. Und genau dann gewinnt der Verein das, was in jedem Ehrenamt zählt: Verlässlichkeit.

Muss der Verein wirklich jedes Jahr eine Kassenprüfung durchführen?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es für den typischen eingetragenen Verein nicht. Allerdings ist die Kassenprüfung in den meisten Satzungen verpflichtend geregelt; dann muss sie jährlich oder im festgelegten Turnus stattfinden. Unabhängig davon bleibt der Vorstand nach § 259 BGB zur Rechenschaft über die Kassenführung verpflichtet, sodass eine Prüfung praktisch als Standard guter Vereinsführung gilt.

Müssen Kassenprüfer jede einzelne Buchung kontrollieren?

Nein, üblich ist eine Stichprobenprüfung. Wichtig ist jedoch, dass die Stichprobe verschiedene Zeiträume und Kategorien abdeckt und bei Auffälligkeiten gezielt vertieft wird. Ziel ist ein plausibles Gesamtbild der Buchführung, nicht die Kontrolle jedes einzelnen Kassenzettels.

Was passiert, wenn bei der Kassenprüfung Beanstandungen auftauchen?

Beanstandungen werden im Prüfbericht dokumentiert und sollten zeitnah mit dem Vorstand besprochen werden. Kleine Formfehler führen oft zu Empfehlungen zur Verbesserung, während schwere Unstimmigkeiten die Entlastung gefährden können. Die Mitgliederversammlung kann Nacharbeit verlangen oder die Entlastung verweigern, bis die Sachlage geklärt ist.

Wer darf Kassenprüfer sein und wer nicht?

Kassenprüfer werden in der Regel von der Mitgliederversammlung gewählt. Entscheidend ist die Unabhängigkeit: Vorstandsmitglieder und Personen, die für die Kasse verantwortlich sind, dürfen nicht prüfen, weil sonst ein Interessenkonflikt entsteht. Sinnvoll sind zudem Prüfer mit kritischem Blick und der Bereitschaft, Fragen zu stellen; spezielles Fachwissen ist hilfreich, aber nicht zwingend.

Warum ist die Entlastung des Vorstands so wichtig?

Mit der Entlastung billigt die Mitgliederversammlung die Amtsführung für den geprüften Zeitraum. Dadurch verzichtet der Verein grundsätzlich auf bekannte mögliche Ansprüche gegen den Vorstand aus diesem Zeitraum. Ohne Entlastung bleibt ein Unsicherheitsraum bestehen, weshalb eine saubere Vorbereitung von Jahresabschluss, Finanzbericht und Kassenprüfung für den Vorstand besonders wertvoll ist.

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