En bref
- Datenschutz im Sportverein betrifft Alltag und Wettbewerb: von der Mitgliederaufnahme bis zum Spielbericht.
- Die DSGVO verlangt eine klare Rechtsgrundlage für jede Datenverarbeitung: Einwilligung, Vertrag oder berechtigtes Interesse.
- Vorstände brauchen Zuständigkeiten, Regeln und Nachweise, damit Entscheidungen im Ehrenamt belastbar bleiben.
- Trainer arbeiten oft mit Listen, Messenger-Gruppen und Fotos; deshalb zählen sichere Routinen und klare Freigaben.
- Mitgliederdaten dürfen nicht „für immer“ liegen bleiben: Löschkonzepte und Aufbewahrungsfristen sind Pflicht.
- Datensicherheit ist mehr als ein Passwort: Rollen, Verschlüsselung, Gerätehygiene und Notfallabläufe gehören dazu.
- Externe Tools (Cloud, Website, Buchhaltung) brauchen oft AV-Verträge, sonst wird es schnell riskant.
Im Vereinsleben entstehen Daten nicht im Büro, sondern am Spielfeldrand, in der Kabine und im Chat nach dem Training. Genau dort entscheidet sich, ob Datenschutz als bürokratische Last empfunden wird oder als sauberer Standard, der Vertrauen schafft. Wer im Sportverein Verantwortung trägt, jongliert mit Mitgliederdaten, Terminplänen, Beiträgen, Fotos, Ergebnislisten und manchmal sogar Gesundheitsangaben aus Reha- oder Präventionskursen. Außerdem verschiebt sich der Alltag: digitale Mitgliederverwaltung, Streaming von Spielen, Online-Anmeldung für Camps. Damit wächst auch die Zahl der Berührungspunkte mit der DSGVO. Dieser Leitfaden setzt deshalb auf Praxisnähe: Welche Rechtsgrundlagen sind tragfähig, wie organisiert man Zuständigkeiten im Ehrenamt, welche technischen Maßnahmen bringen sofort Wirkung, und wie wird aus „Daten sammeln“ eine kontrollierte Datenverarbeitung? Ein roter Faden begleitet die Beispiele: Ein fiktiver Verein, der „TSV Uferstadt“, muss seine Abläufe modernisieren, ohne den Teamgeist zu verlieren. Genau diese Spannung ist typisch – und lösbar.
DSGVO im Sportverein: Rechtsgrundlagen für Datenverarbeitung, die im Alltag tragen
Damit Datenverarbeitung im Sportverein rechtmäßig bleibt, braucht jede Verarbeitung einen stabilen juristischen „Anker“. Die DSGVO bietet mehrere Optionen, jedoch sind drei in der Vereinsrealität besonders entscheidend: Einwilligung, Vertragserfüllung und berechtigtes Interesse. Wer diese drei sauber trennt, reduziert Konflikte spürbar. Außerdem werden Diskussionen im Vorstand kürzer, weil Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert sind.
Einwilligung: sinnvoll, aber nur mit echter Freiwilligkeit
Die Einwilligung wirkt auf den ersten Blick wie die einfachste Lösung. Dennoch ist sie im Vereinskontext heikel, weil Freiwilligkeit und Transparenz stimmen müssen. Wer Fotos von der Saisoneröffnung auf der Website oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht, braucht in vielen Fällen eine nachweisbare Zustimmung. Gleiches gilt für Newsletter oder die Weitergabe von Kontakten an Sponsoren oder Kooperationspartner. Wichtig ist außerdem: Ein Widerruf muss jederzeit möglich sein. Daher sollten Formulare so gestaltet sein, dass einzelne Zwecke getrennt auswählbar sind.
Beim TSV Uferstadt wurde lange „mündlich“ gefragt. Das führte jedoch zu Streit, als ein Bild aus dem Jugendturnier in einem Sponsoren-Posting landete. Seitdem nutzt der Verein ein digitales Formular bei Eintritt, in dem Fotoverwendung, Newsletter und Messenger-Kommunikation getrennt angekreuzt werden. Folglich ist klar, welche Freigabe wofür gilt, und Trainer können im Zweifel schnell nachsehen, statt zu raten. Eine kurze, verständliche Sprache hilft dabei mehr als juristische Floskeln.
Vertragserfüllung: Mitgliedschaft als solide Basis
Viele Prozesse benötigen keine zusätzliche Einwilligung, weil sie zur Mitgliedschaft gehören. Dazu zählen Beitragseinzug, Verwaltung von Kontaktdaten, Einteilung in Trainingsgruppen und die organisatorische Kommunikation zu Terminen. Deshalb sollte der Vorstand sauber definieren, welche Mitgliederdaten dafür erforderlich sind. Ein gutes Prinzip lautet: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Außerdem sollten Pflicht- und freiwillige Angaben bei der Anmeldung klar getrennt werden.
Praktisch bedeutet das: Für den Beitragseinzug sind Name, Adresse und Bankverbindung nötig. Für die Trikotgröße hingegen eher nicht. Dennoch kann sie sinnvoll sein, wenn sie freiwillig bleibt und transparent erklärt wird. Wer hier sauber arbeitet, verhindert später unangenehme Auskunftsanfragen, bei denen niemand mehr weiß, warum bestimmte Felder überhaupt erhoben wurden.
Berechtigtes Interesse: hilfreich, aber nur mit Abwägung
Daneben kann sich ein Sportverein auf ein berechtigtes Interesse stützen, etwa für interne Mannschaftslisten, Telefonketten für Spielverlegungen oder eine Vereinschronik. Allerdings ist eine Abwägung nötig: Überwiegt das Vereinsinteresse oder das Schutzinteresse der betroffenen Person? Gerade bei Kindern, besonderen Situationen oder sensiblen Informationen fällt diese Abwägung strenger aus. Deshalb lohnt sich eine kurze schriftliche Notiz im Verarbeitungsverzeichnis, warum diese Verarbeitung angemessen ist. So bleibt das Vorgehen auch bei Rückfragen stabil.
Damit wird der Übergang zur Organisation im Verein logisch: Denn Rechtsgrundlagen helfen wenig, wenn niemand weiß, wer sie im Alltag umsetzt.
Datenschutz-Organisation für Vorstände: Zuständigkeiten, Richtlinien und Schulungen im Ehrenamt
Vorstände tragen die Verantwortung, auch wenn Aufgaben delegiert werden. Deshalb braucht es eine Datenschutz-Organisation, die mit Ehrenamtszeit kompatibel ist. Ein schlankes System ist meist besser als ein perfektes Handbuch, das niemand öffnet. Dennoch sollten Rollen, Regeln und Wege klar sein. So sinkt das Risiko, dass bei Stress „irgendwer irgendwas“ macht.
Datenschutzbeauftragter: Pflicht selten, Nutzen manchmal groß
Nicht jeder Sportverein muss einen Datenschutzbeauftragten benennen. Eine Pflicht wird typischerweise erst dann relevant, wenn regelmäßig mehr als 20 Personen mit Datenverarbeitung beschäftigt sind oder besonders sensible Daten umfangreich verarbeitet werden. Allerdings kann eine freiwillige Benennung sinnvoll sein, etwa bei großen Abteilungen, vielen Kursangeboten oder häufigen Foto- und Medienprojekten. Zudem wirkt es nach außen professionell, wenn eine klare Ansprechperson existiert.
Beim TSV Uferstadt übernimmt diese Rolle eine externe Beraterin auf Stundenbasis. Dadurch bleibt die Position unabhängig, und der Vorstand bekommt kurze, konkrete Antworten statt langer Debatten. Wichtig ist jedoch, dass die Verantwortung nicht „wegdelegiert“ wird. Ein Datenschutzbeauftragter unterstützt, aber er ersetzt keine Entscheidungen des Vorstands.
Interne Richtlinien: kurz, verbindlich, alltagstauglich
Interne Regeln sollten beschreiben, wie Mitgliederdaten erhoben, gespeichert und gelöscht werden. Außerdem muss feststehen, wer Zugriff hat und wie Anfragen bearbeitet werden. Ein Einseiter kann dafür reichen, wenn er konkret ist. Daher empfiehlt sich eine Aufteilung nach typischen Situationen: Aufnahme, Training, Spielbetrieb, Veranstaltungen, Abmeldung.
Damit Richtlinien nicht im Ordner verschwinden, hilft eine einfache Praxis: Jede Abteilung bestätigt einmal pro Jahr, dass sie die Regeln verstanden hat. Das schafft Aufmerksamkeit, ohne Meetings zu überfrachten. Außerdem wird so ein natürlicher Anlass geschaffen, um Anpassungen vorzunehmen, etwa wenn neue Tools eingeführt werden.
Schulungen für Trainer und Helfer: die häufigste Stellschraube
Viele Verstöße passieren nicht aus Absicht, sondern aus Routine. Genau deshalb sind Schulungen wirksam, wenn sie kurz und regelmäßig stattfinden. Trainer arbeiten mit Anwesenheitslisten, Fahrgemeinschaften, Chatgruppen und Fotos nach dem Spiel. Außerdem werden Daten oft „nebenbei“ über private Geräte verarbeitet. Folglich braucht es klare Regeln, welche Apps erlaubt sind, wie Gruppen moderiert werden und wann Inhalte gelöscht werden.
Eine bewährte Form ist eine 45‑Minuten-Session vor Saisonstart: Passwörter, Messenger, Foto-Regeln, Umgang mit Verletzungsinfos. Dazu kommt eine Checkliste, die in der Trainer-Mappe liegt. So entsteht eine robuste Routine. Als nächster Schritt drängt sich die Transparenz nach außen auf, denn Datenschutz endet nicht intern.
Wer das Thema in Teams erklärt, profitiert von anschaulichen Beispielen und kurzen Erklärvideos. Dennoch sollte jedes Video nur der Startpunkt sein, denn die konkreten Vereinsprozesse müssen anschließend festgelegt werden.
Informationspflichten und Transparenz: Datenschutzerklärung, Aufnahmeprozess und Kommunikation im Verein
Transparenz ist der Teil der DSGVO, den Mitglieder direkt spüren. Deshalb lohnt es sich, die Informationspflichten nicht als Pflichttext zu behandeln, sondern als Service. Wer klar erklärt, welche Mitgliederdaten wofür genutzt werden, reduziert Rückfragen und Misstrauen. Außerdem lässt sich so besser begründen, warum bestimmte Angaben nötig sind und andere nicht.
Datenschutzerklärung auf der Vereinswebsite: mehr als ein Standard-Template
Eine Vereinswebsite braucht eine leicht auffindbare Datenschutzerklärung. Dazu gehören Kontaktdaten, Zwecke und Rechtsgrundlagen, Hinweise zu Cookies sowie Informationen zu Betroffenenrechten. Viele Vereine kopieren jedoch alte Mustertexte. Das wird riskant, sobald Tracking-Tools, eingebettete Karten oder Social-Media-Plugins genutzt werden. Daher sollte jede Funktion auf der Website einmal durchgegangen werden: Kontaktformular, Hosting, Newsletter-Tool, Statistiken, Videoeinbettungen.
Beim TSV Uferstadt führte ein Website-Relaunch zu neuen eingebetteten Spielplänen. Zunächst fehlte der Hinweis, dass dabei Daten an Drittanbieter fließen. Nach einer kurzen Prüfung wurde der Passus ergänzt, und die Einbindung wurde datenschutzfreundlicher konfiguriert. Solche kleinen Korrekturen sind oft effektiver als komplette Neubauten.
Informationspflicht bei Eintritt: der Moment, der alles sortiert
Der Aufnahmeprozess ist der beste Zeitpunkt, um Datenschutz sauber zu verankern. Neue Mitglieder sollten eine Information erhalten, die verständlich erklärt, welche Daten verarbeitet werden, wie lange sie gespeichert bleiben und an wen man sich wenden kann. Außerdem sollten Einwilligungen direkt integriert werden, jedoch getrennt nach Zweck. So wird vermieden, dass jemand „alles oder nichts“ unterschreiben muss.
Praktisch funktioniert das mit einem zweiseitigen Paket: Seite eins Mitgliedsantrag, Seite zwei Datenschutzinfo mit Auswahlfeldern. Digital geht es ebenso, solange die Nachweisbarkeit stimmt. Daher sind Systeme sinnvoll, die Einwilligungen versionieren und Zeitstempel speichern. Das spart später viel Sucharbeit, wenn ein Widerruf eintrifft.
Kommunikation im Alltag: Messenger, E-Mail und Aushänge
Viele Konflikte entstehen in der Kommunikation. Eine Teilnehmerliste im offenen E-Mail-Verteiler oder ein Foto im Gruppenchat kann schnell die falsche Reichweite bekommen. Deshalb sollten Vereine definieren, welche Kanäle erlaubt sind und wie sensible Inhalte behandelt werden. Für Spielverlegungen reicht oft eine Chatgruppe, jedoch sollten Gesundheitsdetails dort tabu sein. Außerdem ist es klug, BCC-Funktionen in E-Mails zu nutzen, damit Adressen nicht für alle sichtbar werden.
Ein analoger Aushang im Vereinsheim ist ebenfalls nicht neutral. Dort können Telefonnummern oder Abwesenheiten sichtbar werden. Folglich sollten Aushänge anonymisiert sein oder nur für geschlossene Bereiche genutzt werden. Damit rückt als nächstes die technische Basis in den Fokus, denn Transparenz ohne Datensicherheit bleibt Theorie.
Gerade bei Fotos und Jugendteams hilft es, Regeln anhand typischer Spielsituationen zu erklären. Dadurch verstehen Eltern und Betreuer schneller, warum Einwilligung nicht nur Formalität ist.
Technische und organisatorische Maßnahmen: Datensicherheit, Zugriffskontrolle, Löschfristen
Datensicherheit entscheidet oft darüber, ob ein Datenschutzkonzept im Ernstfall trägt. Viele Vereine arbeiten mit einer Mischung aus Papier, privaten Laptops und Cloud-Ordnern. Das ist nicht automatisch verboten, jedoch ohne Regeln schwer zu kontrollieren. Deshalb sollten technische und organisatorische Maßnahmen so gewählt werden, dass sie zum Vereinsalltag passen. Außerdem müssen sie dokumentiert werden, zumindest in Grundzügen.
Zugriffskontrolle: Rollen statt „alle dürfen alles“
Ein häufiger Fehler ist ein gemeinsames Vereinslogin. Das wirkt praktisch, ist aber riskant. Besser sind persönliche Konten mit Rollen: Kasse sieht Bankdaten, Jugendleitung sieht Kontaktdaten, Trainer sehen Teilnehmerlisten. Daher sollte jede Funktion einer Person oder Rolle zugeordnet werden. Außerdem sollten Zugänge bei Amtswechsel sofort deaktiviert werden, weil Vereinswechsel oft schnell passieren.
Beim TSV Uferstadt wurde nach einer Vorstandswahl entdeckt, dass ein ehemaliger Funktionär noch Zugriff auf den Cloud-Ordner hatte. Der Verein führte daraufhin ein Offboarding ein: Checkliste, Passwortwechsel, Zugriffsentzug, Rückgabe von Papierordnern. Folglich sind Übergaben seitdem ruhiger und nachvollziehbarer.
Passwörter, Geräte und Verschlüsselung: kleine Schritte mit großer Wirkung
Sichere Passwörter und ein Passwortmanager sind heute Standard, auch im Ehrenamt. Außerdem sollten Laptops und Smartphones verschlüsselt sein, wenn sie Vereinsdaten enthalten. E-Mails mit sensiblen Anhängen sollten geschützt versendet werden, etwa über verschlüsselte Dateien oder sichere Portale. Das klingt aufwendig, jedoch lassen sich die wichtigsten Fälle definieren: Bankdaten, Gesundheitsinformationen, Ausweiskopien. Wer diese Kategorien festlegt, weiß sofort, wann besondere Vorsicht nötig ist.
Aufbewahrung und Löschung: Fristen, die jeder versteht
Daten ehemaliger Mitglieder dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden. Gleichzeitig gibt es Aufbewahrungspflichten, etwa für steuerrelevante Unterlagen, die häufig zehn Jahre betragen. Deshalb braucht es ein Löschkonzept, das beides zusammenbringt: Was muss bleiben, was muss weg? Bewerbungsunterlagen oder Interessentenlisten sollten typischerweise nach einigen Monaten gelöscht werden, wenn kein Zweck mehr besteht. Wichtig ist außerdem, dass Löschung auch in Backups und Papierarchiven bedacht wird.
| Datentyp im Sportverein | Typischer Zweck | Rechtsgrundlage | Praxis-Tipp zur Aufbewahrung/Löschung |
|---|---|---|---|
| Beitrags- und Buchungsdaten | Abrechnung, Nachweis gegenüber Finanzamt | Vertrag + rechtliche Pflicht | Unterlagen strukturiert ablegen; Fristenplan führen, häufig bis zu 10 Jahre |
| Teilnehmerlisten Training | Organisation, Anwesenheit | Vertragserfüllung / berechtigtes Interesse | Nach Saisonende prüfen und löschen, sofern kein Zweck mehr besteht |
| Fotos für Website/Social Media | Öffentlichkeitsarbeit | Einwilligung (oft erforderlich) | Freigaben versionieren; bei Widerruf Bild zeitnah entfernen |
| Gesundheitsangaben (z. B. Reha-Sport) | Teilnahmefähigkeit, Betreuung | besondere Kategorien, strengere Anforderungen | Minimalprinzip; Zugriff stark begrenzen; sichere Übermittlung |
| Interessenten-/Probetraining-Kontakte | Kontaktaufnahme, Probephase | Einwilligung oder vorvertragliche Maßnahmen | Wenn kein Beitritt: zeitnah löschen, z. B. nach einigen Monaten |
Wenn technische Maßnahmen stehen, rückt die Zusammenarbeit mit Dienstleistern in den Vordergrund. Denn selbst gute interne Regeln helfen wenig, wenn externe Tools unklar eingebunden sind.
Externe Dienstleister, Fotos und Notfälle: AV-Verträge, Bildrechte, Datenschutzverletzungen
Viele Vereine wachsen digital, ohne es bewusst zu merken. Plötzlich gibt es ein Newsletter-Tool, eine Cloud, einen IT-Helfer, einen Steuerberater und einen Dienst für Online-Anmeldungen. Sobald diese Partner personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung wichtig. Außerdem bleiben Fotos und Videos ein Dauerbrenner, weil sie Emotionen und Reichweite verbinden. Schließlich darf auch der Notfall nicht fehlen: Ein verlorenes Handy oder eine falsche E-Mail kann jeden treffen.
Auftragsverarbeitung: warum der Vertrag mehr ist als Papier
Ein AV-Vertrag regelt, welche Daten ein Dienstleister verarbeitet, zu welchem Zweck, wie lange und mit welchen Sicherheitsmaßnahmen. Typische Fälle sind Steuerberatung, Hosting, Cloud-Speicher oder IT-Administration. Daher sollte der Vorstand eine Liste aller Tools führen. Außerdem sollte geprüft werden, wo die Server stehen und welche Subunternehmer beteiligt sind. EU-Standorte sind oft leichter zu bewerten, jedoch zählt am Ende die Gesamtkonfiguration.
Beim TSV Uferstadt nutzte die Jugendleitung einen kostenlosen Online-Dienst für Turnieranmeldungen. Erst später wurde klar, dass Teilnehmerdaten außerhalb der EU verarbeitet wurden. Der Verein wechselte daraufhin zu einem Anbieter mit klaren AV-Bedingungen und transparentem Hosting. Das brachte Ruhe in die Kommunikation mit Eltern, weil Fragen konkret beantwortet werden konnten.
Fotos und Videos: zwischen Vereinsleben und Öffentlichkeit
Im Sportverein sind Bilder Teil der Kultur. Dennoch gilt: Veröffentlichung braucht in vielen Fällen eine Einwilligung. Bei großen Veranstaltungen kann eine „konkludente“ Zustimmung denkbar sein, wenn klar erkennbar ist, dass fotografiert wird. Allerdings ist das keine Ausrede für wahllose Social-Media-Posts. Daher sind Hinweisschilder, klare Ansprechpartner und ein Opt-out-Verfahren sinnvoll.
Bei Kindern ist die Messlatte höher. Unter 16 Jahren sollten Erziehungsberechtigte zustimmen, besonders bei Veröffentlichungen im Internet. Außerdem ist Zurückhaltung angebracht, wenn Trikots Namen tragen oder Standorte erkennbar sind. Ein praxistauglicher Ansatz ist eine Fotoampel: grün = Veröffentlichung erlaubt, gelb = nur intern, rot = keine Fotos. Dadurch können Trainer am Spieltag schnell entscheiden, ohne lange Listen zu wälzen.
Datenschutzverletzungen: 72 Stunden sind schnell vorbei
Eine Datenschutzverletzung kann ein falscher Mail-Anhang, ein gestohlener Laptop oder ein kompromittiertes Passwort sein. Entscheidend ist dann die Reaktionsfähigkeit. Wenn ein Risiko für Betroffene besteht, muss die Aufsichtsbehörde in der Regel innerhalb von 72 Stunden informiert werden. Außerdem müssen Betroffene benachrichtigt werden, wenn sie konkret gefährdet sind. Deshalb braucht der Verein einen Mini-Notfallplan: Wer entscheidet, wer dokumentiert, wer kommuniziert?
Eine kurze, praxistaugliche Liste hilft, die wichtigsten Schritte als Routine zu verankern:
- Vorfall stoppen: Konto sperren, Passwort ändern, Gerät orten oder deaktivieren.
- Umfang klären: Welche Mitgliederdaten sind betroffen, wie viele Personen, welche Kategorien?
- Risiko bewerten: Identitätsdiebstahl, Rufschaden, finanzielle Risiken?
- Dokumentieren: Zeitpunkt, Maßnahmen, Verantwortliche, Ergebnisse.
- Melden und informieren: Behörde und Betroffene je nach Risiko fristgerecht einbinden.
- Nachbessern: Ursache schließen, Schulung anpassen, Prozesse vereinfachen.
Wer diese Schritte übt, reagiert ruhiger. Damit ist der Boden bereitet für häufige Fragen, die in Vereinen immer wieder auftauchen.
Muss jeder Sportverein einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Nein. Eine Pflicht entsteht typischerweise erst, wenn regelmäßig mehr als 20 Personen mit Datenverarbeitung beschäftigt sind oder besonders sensible Daten in größerem Umfang verarbeitet werden. Dennoch kann eine freiwillige Benennung sinnvoll sein, weil Zuständigkeiten klarer werden und Anfragen schneller beantwortet werden können.
Welche Daten darf der Verein ohne Einwilligung verarbeiten?
Alles, was für die Mitgliedschaft und den Sportbetrieb erforderlich ist, etwa Beitragseinzug, Kontaktverwaltung, Trainingsorganisation und Termininformationen. Dafür ist meist die Vertragserfüllung die tragfähige Rechtsgrundlage. Freiwillige Zusatzangaben sollten hingegen klar als optional markiert werden.
Dürfen Trainer Teamfotos oder Spielszenen auf Social Media posten?
In vielen Fällen nur mit nachweisbarer Einwilligung der Betroffenen, bei Minderjährigen zusätzlich durch die Erziehungsberechtigten. Außerdem sollten Zweck, Plattform und Widerrufsmöglichkeit vorab transparent sein. Sinnvoll sind standardisierte Freigaben im Aufnahmeprozess und klare Foto-Regeln pro Veranstaltung.
Braucht der Verein für Cloud, Website-Hoster oder Steuerberater einen AV-Vertrag?
Sobald ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag in der Regel erforderlich. Typische Beispiele sind Hosting, Cloud-Speicher, Newsletter-Tools, IT-Administration und häufig auch Steuerberatung, wenn Mitglieds- und Finanzdaten verarbeitet werden.
Was ist bei einer Datenschutzpanne im Verein als Erstes zu tun?
Zuerst muss der Vorfall technisch gestoppt werden, etwa durch Sperrung von Zugängen und Passwortwechsel. Danach sollten Umfang und Risiko zügig bewertet und alles dokumentiert werden. Wenn ein Risiko für Betroffene besteht, kann eine Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden nötig sein; betroffene Mitglieder müssen gegebenenfalls ebenfalls informiert werden.
Mit 38 Jahren bringe ich als Sportredakteur und Vereinsberater fundierte Expertise in Sportjournalismus und Vereinsmanagement mit. Leidenschaftlich setze ich mich für die Förderung und Entwicklung von Sportvereinen ein.



