En bref
- Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale sind Freibeträge, aber sie gelten für unterschiedliche Tätigkeiten.
- Seit 1. Januar 2026 liegt die Übungsleiterpauschale bei 3.300 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale bei 960 Euro.
- Beide Vorteile lassen sich kombinieren, jedoch nur bei klar getrennten Aufgaben und separater Abrechnung.
- Steuerfrei heißt nicht „Gratisgeld“: Es muss eine Vergütung fließen, erst dann greift der Freibetrag.
- Wer unsauber dokumentiert, riskiert Ärger bei Steuererklärung und Prüfung; deshalb helfen Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Stunden-/Einsatznachweise.
- Das Thema betrifft auch Nebeneinkünfte aus Nebenjob oder Minijob: Die Pauschalen können daneben bestehen, müssen aber korrekt eingeordnet werden.
In Vereinsheimen, Turnhallen und Sitzungssälen fällt derselbe Satz auffällig oft: „Das müsste doch alles steuerfrei gehen.“ Tatsächlich haben Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale in den letzten Jahren eine neue Sichtbarkeit bekommen, weil die Beträge spürbar helfen können, Engagement zu honorieren. Seit Anfang 2026 sind es bis zu 3.300 Euro für begünstigte Lehr‑, Betreuungs‑ oder Pflegetätigkeiten und bis zu 960 Euro für allgemeine Vereinsaufgaben. Dennoch steckt der Teufel im Detail: Es geht nicht um einen automatischen Bonus, sondern um die Frage, welche Tätigkeit vorliegt, ob Geld fließt und wie sauber der Verein die Zahlungen zuordnet. Besonders spannend wird es, wenn eine Person mehrere Rollen übernimmt – etwa Training am Dienstag und Platzdienst am Samstag. Dann entsteht die Kernfrage: Darf man die Freibeträge kombinieren? Genau hier entscheidet gute Vereinsarbeit über „Brutto gleich Netto“ oder über unnötige Rückfragen vom Finanzamt.
Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale 2026: Unterschiede, die über Steuerfreiheit entscheiden
Damit eine Kombination überhaupt sinnvoll geprüft werden kann, braucht es zuerst eine saubere Trennlinie. Die Übungsleiterpauschale ist für Tätigkeiten gedacht, bei denen Menschen angeleitet, ausgebildet, betreut oder gepflegt werden – also dort, wo ein pädagogischer, künstlerischer oder pflegerischer Kern erkennbar ist. Deshalb fallen im Sportverein typischerweise Trainerinnen und Trainer darunter. Außerdem zählen etwa Ausbilder bei Rettungsdiensten, Betreuer in Ferienprogrammen, Dozenten an Bildungseinrichtungen im gemeinnützigen Bereich oder auch Künstler in Projekten mit sozialem Zweck dazu.
Die Ehrenamtspauschale ist breiter, aber niedriger. Sie passt zu Aufgaben, die das System „Verein“ am Laufen halten: Kasse, Organisation, Fahrdienste, Ordnerdienste oder klassische Vorstandsarbeit. Gerade im Amateurbereich werden auch Schiedsrichterleistungen häufig unter diesem Dach diskutiert. Dadurch wirkt das Modell zunächst ungerecht: Warum soll der Platzwart weniger Spielraum haben als der Trainer? Die Logik ist jedoch die Art der Leistung – unmittelbare Betreuung und Anleitung wird steuerlich anders privilegiert als Verwaltung und Organisation.
Warum „steuerfrei“ kein Selbstläufer ist
Steuerfrei bedeutet in diesem Kontext: Eine Vergütung bleibt bis zur jeweiligen Höchstgrenze von Steuer und in der Regel auch von Abgaben zur Sozialversicherung verschont. Allerdings gilt ebenso klar: Ohne Zahlung keine Pauschale. Wer „nur“ ehrenamtlich hilft und kein Geld erhält, kann keinen Freibetrag „ziehen“. Daher sollte im Verein früh entschieden werden, ob eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, und wenn ja, in welcher Form.
Gerade bei knappen Kassen entsteht sonst ein gefährliches Missverständnis: Manche rechnen innerlich schon mit Entlastung, obwohl nie eine Auszahlung stattfand. Folglich lohnt ein Blick auf die Praxis: Eine kleine monatliche Zahlung kann für Engagierte attraktiv sein, während der Verein keine zusätzlichen Lohnnebenkosten schuldet – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Vergleich auf einen Blick: Tätigkeiten, Grenzen, Bedingungen
| Merkmal | Übungsleiterpauschale | Ehrenamtspauschale |
|---|---|---|
| Maximaler Betrag (Stand 2026) | 3.300 Euro/Jahr | 960 Euro/Jahr |
| Typische Tätigkeiten | Trainer, Ausbilder, Betreuer, Dozent, Pflege/Erziehung, künstlerische Anleitung | Vorstand, Kassenwart, Platzwart, Bürohilfe, Fahrer, Organisation/Ordnung |
| Voraussetzung: nebenberuflich | Ja, in der Praxis meist max. ein Drittel einer Vollzeitstelle | Ja, gleiche Grundlogik |
| Kontext | Gemeinnützig/mildtätig/kirchlich oder juristische Person des öffentlichen Rechts | Gleiche Anforderung |
| Wirkung auf Steuer/Sozialversicherung | Bis zur Grenze regelmäßig abgabenfrei; Brutto = Netto in diesem Rahmen | Bis zur Grenze regelmäßig abgabenfrei; ebenfalls Brutto = Netto |
Wer den Unterschied verstanden hat, sieht sofort, warum das „Doppeln“ für eine einzige Aufgabe nicht funktionieren kann. Genau darum dreht sich der nächste Schritt: die Kombination über getrennte Rollen.
Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale kombinieren: Wann es geht – und wann nicht
Die Kernregel ist einfach, aber in der Vereinsarbeit oft schwer umzusetzen: Beide Pauschalen dürfen nicht für dieselbe Tätigkeit gleichzeitig genutzt werden. Wer also eine Trainingseinheit leitet, kann diese Stunde nicht teilweise als Übungsleiter und teilweise als Ehrenamt „etikettieren“, nur um rechnerisch mehr Spielraum zu erhalten. Dennoch kann eine Person mehrere Aufgaben übernehmen. Dann wird eine Kombination möglich – jedoch nur, wenn die Tätigkeiten klar voneinander abgrenzbar sind und auch getrennt vergütet werden.
Fallbeispiel aus dem Vereinsalltag: Trainer und Platzwart in Personalunion
Ein fiktiver, aber typischer Fall: „Mara“ trainiert die U15 zweimal pro Woche. Außerdem kümmert sie sich samstags um das Abziehen des Platzes und koordiniert kleine Reparaturen. Inhaltlich sind das zwei unterschiedliche Rollen. Deshalb kann die Trainingsarbeit unter die Übungsleiterpauschale fallen, während die Platzpflege eher zur Ehrenamtspauschale passt.
Entscheidend ist jedoch die Umsetzung: Es braucht zwei Tätigkeitsbeschreibungen, zwei Vergütungsvereinbarungen und eine nachvollziehbare Abrechnung. Außerdem sollten die Zahlungen getrennt ausgewiesen werden, damit bei einer Nachfrage sofort klar ist, welcher Betrag wofür gezahlt wurde. Ohne diese Trennung wirkt das Modell schnell wie eine reine Optimierung, obwohl es eigentlich Anerkennung sein soll.
Was eine „klare Trennung“ in der Praxis bedeutet
Ein Verein kann die Trennschärfe mit wenigen, aber konsequenten Schritten herstellen. Dabei hilft eine Denkfrage: Würde eine Außenstehende Person beim Lesen der Unterlagen sofort verstehen, welche Leistung bezahlt wurde? Wenn die Antwort „eher nicht“ lautet, sollte nachgeschärft werden. Daher sind die folgenden Elemente in der Praxis besonders wirksam:
- Getrennte Aufgabenprofile: zum Beispiel „Training/Betreuung“ versus „Organisation/Technik“.
- Separate Beschlüsse im Vorstand oder in zuständigen Gremien, damit die Vergütung legitimiert ist.
- Eigene Abrechnungslogik: monatliche Trainerpauschale und quartalsweise Aufwand für Platzdienst – oder umgekehrt.
- Dokumentation wie Einsatzpläne, Anwesenheitslisten, Protokolle oder kurze Leistungsnachweise.
Außerdem lohnt es sich, die Rollen zeitlich zu entflechten. Wenn zum Beispiel ein Betrag „für alles“ gezahlt wird, entsteht ein Mischpaket, das schwer zu verteidigen ist. Folglich steigt das Risiko, dass am Ende nur eine Pauschale anerkannt wird.
Nebenberuflichkeit und Nebeneinkünfte: der häufigste Stolperstein
Beide Freibeträge setzen voraus, dass die Tätigkeit nebenberuflich erfolgt. Das wird oft mit „ein bisschen nebenbei“ verwechselt. Gemeint ist jedoch meist eine klare zeitliche Grenze: In der Praxis wird häufig mit maximal einem Drittel einer Vollzeitstelle gearbeitet. Wer also sehr viele Stunden im Verein leistet, sollte genauer rechnen und sauber dokumentieren.
Zudem taucht die Frage nach Nebeneinkünfte aus einem Nebenjob auf. Hier gilt: Die Pauschalen schließen einen Nebenjob nicht automatisch aus. Allerdings müssen alle Tätigkeiten zusammen noch in ein plausibles Zeitbudget passen. Genau deshalb sollte der Verein bei umfangreichen Engagements nicht nur auf Beträge schauen, sondern auf die realistische Arbeitslast.
Wer die Kombination organisatorisch beherrscht, muss als Nächstes die steuerliche Abwicklung richtig einordnen – und damit landet das Thema zwangsläufig bei Formularen, Anlagen und Nachweisen.
Im Vereinsalltag hilft oft ein kurzes Erklärvideo für Vorstand und Engagierte, weil Begriffe wie Freibetrag, Nebenberuflichkeit oder Abgrenzung sonst abstrakt bleiben.
Steuererklärung, Sozialversicherung und Dokumentation: So bleibt die Kombination belastbar
Wer Pauschalen auszahlt, berührt automatisch drei Bereiche: Steuererklärung der Engagierten, Abrechnung im Verein und die Frage nach Sozialversicherung. Gerade weil die Beträge attraktiv sind, lohnt sich eine saubere Routine. Außerdem schützt gute Dokumentation nicht nur vor Prüfungen, sondern auch vor internen Konflikten, etwa wenn unterschiedliche Personen unterschiedliche Zahlungen erhalten.
Eintragung in der Steuererklärung: Arbeitnehmer vs. Selbständige
Bei Arbeitnehmern wird die Vergütung typischerweise in der Anlage N erfasst. Bei Selbständigen läuft die Einordnung meist über die Anlage S. Entscheidend ist dabei, dass der Freibetrag nicht dazu führt, dass das zu versteuernde Einkommen innerhalb der Grenzen ansteigt. Daher wirkt die Pauschale in vielen Fällen wie „Brutto gleich Netto“.
Gleichzeitig sollte der Verein transparent kommunizieren, was er auszahlt und wie er es bezeichnet. Wenn eine Person mehrere Rollen hat und die Pauschalen kombinieren will, ist ein sauberer Ausweis besonders wichtig. Sonst landet am Ende ein Gesamtbetrag in einer Zeile, und die Trennung geht verloren.
Warum Sozialversicherung hier meist kein Thema ist – und wann doch
Innerhalb der jeweiligen Höchstgrenzen bleiben die Vergütungen in der Regel auch von Beiträgen zur Sozialversicherung verschont. Das macht die Pauschalen für Vereine planbar, weil keine klassischen Arbeitgeberanteile entstehen. Dennoch gilt: Sobald Zahlungen über die Grenzen hinausgehen, muss der übersteigende Teil anders behandelt werden. Deshalb ist eine laufende Kontrolle sinnvoll, besonders wenn mehrere Abrechnungszeiträume existieren.
Außerdem sollten Vereine vermeiden, monatlich schwankende Beträge ohne Begründung auszuzahlen. Solche Muster wirken schnell wie ein verkapptes Arbeitsverhältnis. Folglich ist eine klare Vergütungslogik nicht nur steuerlich, sondern auch sozialversicherungsrechtlich ein Stabilitätsfaktor.
Dokumentationspaket für die Praxis: klein, aber wirksam
Eine praxistaugliche Dokumentation muss nicht bürokratisch sein. Sie sollte jedoch konsistent sein, damit sie auch nach einem Jahr noch verständlich ist. Bewährt hat sich ein „Dreiklang“ aus Auftrag, Nachweis und Zahlung. Konkret kann das so aussehen:
- Vereinbarung: kurze Tätigkeitsbeschreibung, Zeitraum, Vergütung, Zuordnung zur Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale.
- Nachweise: Trainingsplan, Anwesenheitsliste, Einsatzplan, Spieltagsprotokoll oder Aufgabenliste.
- Abrechnung: Beleg oder Zahlungsübersicht mit eindeutiger Bezeichnung je Rolle.
Gerade bei mehreren Funktionen ist es hilfreich, getrennte Belegnummern oder Kostenstellen zu nutzen. Dadurch wird die Abgrenzung automatisch mitgeführt. Außerdem lassen sich Nachfragen schneller beantworten, was im Ehrenamt schlicht Nerven spart.
Mit dieser Basis rückt eine heikle Idee in den Blick, die immer wieder diskutiert wird: Auszahlung, danach Spende zurück an den Verein. Das klingt elegant, ist aber nur unter strengen Bedingungen sauber.
Viele Vereine stoßen auf das Modell „Vergütung auszahlen und anschließend freiwillig spenden“. Genau an dieser Stelle lohnt ein genauer Blick auf Freiwilligkeit und Reihenfolge.
Auszahlung und anschließende Spende: Chancen, Grenzen und typische Fehler in der Vereinsarbeit
Wenn das Budget knapp ist, entsteht schnell der Gedanke an ein Nullsummenspiel: Der Verein zahlt eine Aufwandsentschädigung im Rahmen der Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterpauschale aus, und die engagierte Person spendet den Betrag anschließend zurück. Dadurch bleibt die Vereinskasse stabil, während die Person über den Spendenabzug eine steuerliche Entlastung erzielen könnte. Diese Idee kursiert seit Jahren, und sie kann in engen Grenzen funktionieren. Dennoch ist sie sensibel, weil bei falscher Umsetzung der Vorwurf eines Gestaltungsmissbrauchs entstehen kann.
Der entscheidende Punkt: Auszahlung muss echt sein, Spende muss freiwillig sein
Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar: Erst muss das Geld tatsächlich fließen, also ausgezahlt werden. Danach kann eine Spende erfolgen. Außerdem muss die Spende freiwillig sein. Sobald eine Pflicht, eine Absprache „unter der Hand“ oder ein Standardprozess entsteht („Bei uns spenden das alle zurück“), wird es kritisch. Deshalb sollte ein Verein niemals Erwartungsdruck aufbauen, auch nicht indirekt über Formulierungen in internen Mails oder Sitzungsprotokollen.
Ebenso wichtig: Eine Spendenquittung darf nur ausgestellt werden, wenn es wirklich eine Spende war. Wenn die Spende wirtschaftlich betrachtet nur ein Durchlaufposten ist, kann das Finanzamt den Vorgang anders bewerten. Folglich drohen Rückforderungen, und das kann für beide Seiten unangenehm werden.
Mini-Fallstudie: Wenn „alle so machen“ plötzlich zum Problem wird
Angenommen, ein Verein führt ein neues Modell ein: Alle Trainer erhalten monatlich eine Pauschale, und alle unterschreiben gleichzeitig eine Spendenabsichtserklärung. Auf dem Papier wirkt das ordentlich. In der Außenwirkung sieht es jedoch nach einem Automatismus aus. Genau solche Muster können als Indiz gelten, dass die Spende nicht wirklich frei entschieden wurde.
Ein anderes Bild ergibt sich, wenn einzelne Personen aus freien Stücken spenden, vielleicht auch in unterschiedlicher Höhe und zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Dann ist der Charakter einer individuellen Entscheidung plausibler. Dennoch bleibt es ratsam, bei solchen Konstruktionen fachlichen Rat einzuholen, weil Details über die steuerliche Anerkennung entscheiden.
Was Vereine stattdessen oft besser macht: transparente Anerkennung statt Tricks
Viele Konflikte entstehen, weil Anerkennung und Finanzierung vermischt werden. Daher hilft es, Ziele zu trennen: Soll Engagement symbolisch gewürdigt werden, etwa durch Fortbildungen, Ausstattung oder Zuschüsse zu Fahrten? Oder soll eine klare Vergütung gezahlt werden, um Zeitaufwand realistisch zu kompensieren? Beide Wege sind legitim, doch sie haben unterschiedliche Effekte.
Gerade im Sport zeigen kleine, konkrete Lösungen Wirkung: Eine Trainerlizenz wird bezahlt, Fahrtkosten werden erstattet, oder Arbeitsmaterial wird gestellt. Solche Maßnahmen sind oft leichter zu erklären als ein Spendenkreislauf. Außerdem stärken sie das Gefühl, dass Arbeit gesehen wird, ohne dass die steuerliche Konstruktion im Vordergrund steht. Als nächster Schritt stellt sich dann die strategische Frage: Wie baut ein Verein Rollen so, dass Kombinationen möglich sind, aber die Organisation nicht überfordert?
Rollen klug schneiden: So werden Nebeneinkünfte im Verein planbar und fair
Wer Pauschalen rechtssicher nutzen will, sollte nicht erst bei der Abrechnung anfangen, sondern bei der Rollenplanung. In vielen Clubs und Initiativen übernehmen Engagierte über Jahre „alles ein bisschen“. Das ist menschlich, jedoch steuerlich schwer greifbar. Besser funktioniert ein System, das Aufgaben bewusst bündelt und trennt. Dadurch lässt sich auch leichter entscheiden, ob eine Vergütung als Übungsleiterpauschale, Ehrenamtspauschale oder als andere Form der Entlohnung laufen soll.
Warum saubere Rollenprofile Motivation erhöhen
Klare Rollen helfen nicht nur dem Finanzamt, sondern auch dem Team. Wenn definiert ist, wer Training verantwortet und wer Organisation übernimmt, sinkt die Reibung. Außerdem können neue Helfer gezielter einsteigen. Folglich wird der Verein weniger abhängig von einzelnen „Allroundern“, die irgendwann ausbrennen.
Gerade bei Nebeneinkünfte ist Fairness ein heikler Punkt. Wenn eine Person viele Aufgaben übernimmt und dafür eine Pauschale bekommt, wollen andere wissen, warum und wofür. Transparente Aufgabenpakete machen solche Gespräche einfacher, weil sie auf Fakten beruhen.
Ein praktikables Modell: Zwei Verträge, ein Kalender
Wenn eine Person tatsächlich zwei klar unterschiedliche Tätigkeiten ausführt, kann der Verein mit zwei kurzen Vereinbarungen arbeiten. Dazu kommt ein gemeinsamer Kalender oder Einsatzplan. So bleibt sichtbar, wann welche Rolle aktiv war. Außerdem lassen sich Zahlungen daran koppeln, etwa als fixe Monatspauschale fürs Training und als pauschaler Betrag pro Einsatz für organisatorische Dienste.
Wichtig ist dabei, dass die Summe der Tätigkeiten realistisch bleibt. Die Nebenberuflichkeit sollte nicht nur formal erfüllt sein. Deshalb ist ein kurzer Jahrescheck sinnvoll: Wie viele Stunden kamen zusammen, welche Beträge wurden gezahlt, und passt das Bild noch? Dadurch wird aus einer steuerlichen Chance ein dauerhaft tragfähiges System.
Nebenjob, Minijob und Verein: typische Konstellationen
Viele Engagierte haben zusätzlich einen Nebenjob, manchmal als Minijob. Das ist zunächst kein Hindernis. Dennoch sollten Vereine vermeiden, dass Vereinsvergütungen wie ein zweites Arbeitsverhältnis wirken, obwohl sie als Pauschale gedacht sind. Daher ist eine klare Begrenzung und eine saubere Abgrenzung der Aufgaben doppelt wichtig.
Auch bei Studierenden oder Rentnern taucht die Frage auf, wie sich zusätzliche Einnahmen auswirken. Hier gilt: Die Pauschalen sind eigenständige Regelungen, solange die Voraussetzungen eingehalten werden. Folglich ist nicht der Lebensstatus entscheidend, sondern die Art der Tätigkeit, der gemeinnützige Kontext und die korrekte Abrechnung. Wer das verinnerlicht, kann die Kombination von Freibeträgen als echten Vorteil nutzen, ohne sich in Grauzonen zu bewegen.
Können Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale für dieselbe Aufgabe gleichzeitig genutzt werden?
Nein. Beide Freibeträge können nicht parallel für ein und dieselbe Tätigkeit angesetzt werden. Eine Kombination ist nur möglich, wenn tatsächlich unterschiedliche Aufgaben vorliegen und diese getrennt vereinbart sowie abgerechnet werden.
Welche Beträge gelten aktuell für Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale?
Stand seit 1. Januar 2026: Die Übungsleiterpauschale beträgt bis zu 3.300 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale bis zu 960 Euro pro Jahr. Bis zu diesen Grenzen bleibt die Vergütung in der Regel steuerfrei und sozialabgabenfrei.
Was heißt Nebenberuflichkeit bei den Pauschalen konkret?
Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden. In der Praxis wird häufig als Orientierung genutzt, dass der zeitliche Umfang in der Regel nicht mehr als ein Drittel einer Vollzeitstelle beträgt. Eine realistische Stunden- und Aufgabenplanung hilft, das nachvollziehbar zu halten.
Muss Geld wirklich ausgezahlt werden, damit der Freibetrag wirkt?
Ja. Ohne tatsächliche Zahlung gibt es keinen steuerfreien Freibetrag, weil kein steuerpflichtiger Zufluss vorliegt, der freigestellt werden könnte. Wird jedoch gezahlt, bleibt die Vergütung bis zur jeweiligen Höchstgrenze steuerfrei.
Ist das Modell ‚auszahlen und anschließend spenden‘ erlaubt?
Es kann in engen Grenzen funktionieren, wenn die Auszahlung real erfolgt und die Spende danach freiwillig und ohne Druck geleistet wird. Kritisch wird es, wenn eine Rückspende faktisch erwartet oder standardisiert wird. Für die konkrete Ausgestaltung ist fachlicher Rat sinnvoll, damit kein Gestaltungsmissbrauch entsteht.
Mit 38 Jahren bringe ich als Sportredakteur und Vereinsberater fundierte Expertise in Sportjournalismus und Vereinsmanagement mit. Leidenschaftlich setze ich mich für die Förderung und Entwicklung von Sportvereinen ein.



